PFARREI GAMPEL - NIEDERGAMPEL - BRATSCH
Merkblatt: TODESFALL
Benachrichtigungen
- Arzt:
Feststellung des Todes, Ausstellen der Todesbescheinigung, benachrichtigt wenn nötig die Polizei oder den Richter.
- Pfarrer:
kümmert sich um die Angehörigen.
- Bestattungsinstitut:
kümmert sich, wenn Sie möchten, um die weiteren Angelegenheiten
- Gemeinde:
wird ein Reihengrab oder Urnengrab bereitstellen
Vorbereitung für die Bestattung
- Zivilstandsamt:
benachrichtigen; Familienbüchlein und ärztliche Todesbescheinigung mitnehmen
- Beerdigungsbewilligung:
des Zivilstandsamtes dem Pfarrer abgeben
- Beerdigungstermin:
mit Pfarrer, Gemeinde und Bestattungsinstitut absprechen.
- Aufbahrung:
Ort der Aufbahrung festlegen; Aufbahrung in der Kirche ist unentgeltlich.
- Angehörige und Freunde:
benachrichtigen.
- Todesanzeige WB / Internet / andere Zeitungen:
aufgeben mit 1 Fotos der/des Verstorbenen; dies kann mit dem Bestattungsinstitut zusammen erledigt werden.
- Sarg und Kreuz:
bestellen; dies kann mit dem Bestattungsinstitut zusammen erledigt werden.
- Totengewand:
bereitstellen.
- Kränze und Blumen:
bestellen; dies kann mit dem Bestattungsinstitut zusammen erledigt werden.
- eventuell Vereine:
benachrichtigen; Verbände, Vereinigungen, (letzer) Arbeitgeber, Schule
- Kirchenchor und Organisten:
benachrichtigen; Dies kann über Frau Marie-Therese Bitz Tel. 079 519 78 55 erfolgen. (Der Kirchenchor hat eigene Aufwendungen für die Besoldung von Organist und Dirigent von Fr. 300-500.-).
- zusätzliche Priester:
müssen persönlich eingeladen werden.
Weitere Vorkehrungen
- Sargträger:
bestimmen, 1 Kreuzträger und 1 Träger Sargstrauss bestimmen.
- Kreuzbeleuchtung:
wenn gewünscht telefonisch beim Pfarramt (sfr. 25.–/Nacht).
- Messvorbereitung:
- beim Pfarrer Lebenslauf abgeben
- mit dem Pfarrer Beerdigungsmesse besprechen
- Gedächtnismesse und Stiftjahrzeit (25 Jahre: sfr. 500.–) festlegen.
- Beerdigungsmahl:
mit Wirten Kontakt aufnehmen (Imbiss, Apéro)
- Versicherung:
Unfallversicherung, Lebensversicherung, Krankenkasse, Pensionskasse, AHV, übrige Versicherungen und Militär- oder Zivilschutzstellen benachrichtigen (Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung beilegen).
- Abonnemente:
Zeitungen, Zeitschriften etc. abmelden.
- Danksagung und Andenken:
in der Zeitung nach der Beerdigung Danksagung und Nachruf evtl. Totenbildchen.
Grabschmuck - Grabmäler - Grabgebühren
Es ist zu beachten, dass der Grabschmuck und das Grabmal dem
Friedhofreglement entspricht. Dieses liegt in der Gemeindekanzlei und in
der Kirche auf. Die Grabgebühren sind im Anhang des Friedhofreglements
festgelegt. Bemerkungen
Die Regelung aller Angelegenheiten im Todesfall kann auch einem Bestattungsunternehmen anvertraut werden.
Das Merkblatt für Sterbevorsorge "Im Falle meines Todes" kann auf der
Homepage der Pfarrei heruntergeladen werden
unter http://www.pfarrei.gampel.ch
Weitere Informationen